Allgemeine Geschäftsbedingungen der N-joy Events GmbH
1. Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäfts- verkehr mit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie durch N-joy Events GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gebrauch des Mietmaterials
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfalls die Funktionsprüfung eines N-joy Events GmbH-Mitarbeitenden. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt.
Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsachen verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von N-joy Events GmbH zu befolgen. Jede Art von Änderungen am Material durch den Kunden sind untersagt. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.
4. Versand und Gefahrenübergabe
Der Versand des Mietmaterials erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten, einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung, gehen zu dessen Lasten.
Der Gefahrenübergang auf den Kunden tritt bei Abholung oder Lieferung (Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.
5. Eigentum
Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von N-joy Events GmbH Events GmbH. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise über die im Eigentum von N-joy Events GmbH stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber N-joy Events GmbH unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums von N-joy Events GmbH oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden.
6. Gewährleistung
N-joy Events GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderung verzichtet.
7. Haftung
Der Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Buchs AG. Der Kunde haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw.
N-joy Events GmbH Events übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Untervermietung und Abtretung
Dem Kunden ist es untersagt, das Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsachen unterzuvermieten.
9. Sicherheitsvorschrift
Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.
10. Lizenzen
Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betreibung benutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Kunde N-joy Events GmbH von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.11. Bewilligungen
Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Aufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde N-joy Events GmbH dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
12. Versicherung
Das Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigungen sowie Diebstahl ist Sache des Kunden.
13. Diebstahl / Transportschäden
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Feststellen von Transportschäden hat der Kunde beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.
14. Reparatur und Unterhalt
Allfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen darf der Kunde nur von N-joy Events GmbH Events oder einer von N-joy Events GmbH Events bezeichneten Drittperson durchführen lassen.
15. Zahlungshinweis
Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte / Auftrags- bestätigung und verstehen sich exkl. MwSt. Die Rechnungsbeträge werden netto, soweit nichts anderes vereinbar, innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
Wird der Zahlungsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachgekommen, können jeweils folgende Umtriebsentschädigungen erhoben werden:
2. Mahnung: CHF 15.-
3. Mahnung: CHF 30.-
Bei erfolglosen Mahnungen kann die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden.
15.1. Abholmiete
Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestens Fr. 100.– zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses auch höher sein). Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
15.2. Abholmiete
Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich N-joy Events GmbH das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restlichen 50% sind soweit nichts anderes vereinbar, innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
16. Rücktritt / Annullierung
Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullationskosten:
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%,
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%,
danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprüngliche Materialreservationen entstanden sind.
17. Rückgabe des Mietmaterials
Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wird von N-joy Events GmbH getestet. N-joy Events GmbH behält sich das Recht vor, während 3 Tagen nach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekt, auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.
Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
18. Vorzeitige / Verspätete Rückgabe
Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäss Mietpreisliste N-joy Events GmbH zu bezahlen. Zudem behält sich N-joy Events GmbH das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.
19. Materialverkauf
Verkauft N-joy Events GmbH Events dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von N-joy Events GmbH. Der Kaufpreis ist per Abholung fällig. Übergabe erfolgt ab Lager Buchs AG.
20. Anwendbares Recht
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau AG.N-joy Events GmbH | Fabrikweg 10 | 5033 Buchs AG
info@n-joyevents.ch